01 | Vertragsabschluss
1. Der Kunde ist an eine Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen nach dem Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung, z.B. der Unterzeichnung eines
Angebots oder Vertragsformulars gebunden.
2. Mit Ablauf der Frist gemäß Ziffer 1 kommt der Vertrag zustande, wenn WohnDesign das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziffer 2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der 3-Wochen-Frist zustande, wenn
a) von beiden Seiten ein entsprechender Vertrag geschlossen wird, insbesondere ein Vertrag beiderseits unterschrieben wird oder
b) WohnDesign die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots), z. B. durch ein entsprechendes Bestätigungsschreiben erklärt oder
c) WohnDesign eine oder mehrere Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
02 | Zahlungsbedingungen
1. In dem Vertrag können Vorauszahlungen oder Anzahlungen vereinbart werden. Falls dies erfolgt, kann WohnDesign die vertragsgegenständliche Ware erst bei dem Vorlieferanten bzw. Hersteller bestellen, wenn die vereinbarte Vorauszahlung oder Anzahlung bei ihr eingegangen ist. Kommt der Kunde mit der Leistung der Vorauszahlung oder Anzahlung in Verzug, hat er WohnDesign sämtlichen hierdurch, insbesondere durch die hierauf beruhende spätere Bestellung bei dem Vorlieferanten bzw. Hersteller, entstehenden Schaden zu ersetzen.
2. Der Kunde hat eine Zahlungssicherheit nur zu leisten, wenn dies in dem Vertrag gesondert vereinbart ist oder WohnDesign ihn gemäß Ziffer 11,
Absatz 2 hierzu auffordert. Falls konkrete Anhaltspunkte bestehen, aus denen sich Zweifel an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden ergeben, hat dieser WohnDesign auf deren Verlangen unverzüglich die zur Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit erforderlichen Auskünfte unter Vorlage entsprechender Belege zu erteilen. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung entfällt, wenn und soweit der Kunde WohnDesign Sicherheit für die nach dem Vertrag noch offenen gegenwärtigen und/oder künftigen Kaufpreisansprüche, z. B. durch die Übergabe einer zur Absicherung der Ansprüche der WohnDesign geeigneten Bankbürgschaft, leistet.
3. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so hat er für den noch offenen Kaufpreis Verzugszinsen zu zahlen. Diese betragen für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher ist, 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB und für den Fall, dass der Kunde kein Verbraucher ist, 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 247 BGB. WohnDesign kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
5. Sofern sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes bestimmt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von WohnDesign anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
03 | Preisänderung
Falls die Lieferungen oder Leistungen von WohnDesign erst nach Ablauf eines Zeitraums von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen sollen, ist WohnDesign berechtigt, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
04 | Allgemeine Leistungsmerkmale
1. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung einer Ausstellungsküche, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
2. Handelsübliche und zugleich zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Oberflächen bleiben vorbehalten.
3. Ebenso bleiben handelsübliche und zugleich zumutbare Abweichungen bei Textilien (z. B. Möbel und Dekorationsstoffe) vorbehalten hinsichtlich
unwesentlicher Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
05 | Änderungsvorbehalt
WohnDesign ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere Unmöglichkeit einer Lieferung, einen anderen Hersteller als den im Vertrag vereinbarten Hersteller zu wählen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die vom neu gewählten Hersteller bestellten Waren nur unwesentlich von den Waren des ursprünglichen Herstellers abweichen.
06 | Montage
1. Der Kunde ist verpflichtet, WohnDesign auf deren Verlangen unverzüglich die Möglichkeit zu geben, das genaue Raummaß zu nehmen. Falls in dem Vertrag vereinbart wurde, dass der Kunde WohnDesign die Maße zu bezeichnen hat oder falls der Kunde WohnDesign die Maße bezeichnet und hierbei ausdrücklich auf eine Ausmessung durch WohnDesign verzichtet, trägt allein der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm bezeichneten Maße. In diesen Fällen hat der Kunde WohnDesign den Schaden zu ersetzen, der dieser infolge einer schuldhaften unrichtigen Mitteilung der Maße entsteht.
2. Der Kunde hat WohnDesign Bedenken gegen die Eignung der Wände für den Einbau der einzelnen Küchenteile, insbesondere der aufzuhängenden Einrichtungsgegenstände unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für den Verlauf von Leitungen, die sich in den Wänden befinden. Verletzt der Kunde eine oder beide dieser Verpflichtungen schuldhaft, hat er WohnDesign sämtliche hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen. WohnDesign ist ihrerseits verpflichtet, dem Kunden etwaige Bedenken wegen der Eignung der Wände unverzüglich mitzuteilen. Falls WohnDesign diese Verpflichtung schuldhaft verletzt, hat sie dem Kunden sämtliche hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen.
3. Die Mitarbeiter von WohnDesign sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegen-ständlichen Leistungsverpflichtungen von WohnDesign hinausgehen. Falls Mitarbeiter von WohnDesign gleichwohl ohne Zustimmung einer Person, die berechtigt ist, WohnDesign zu vertreten, derartige Arbeiten auf Verlangen des Kunden ausführen, wird hierdurch keinerlei Haftung von WohnDesign begründet.
07 | Lieferfrist
1. Die Lieferfrist richtet sich nach den Vereinbarungen des Kaufvertrages.
2. Der Beginn der von WohnDesign angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
3. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von WohnDesign setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4. Von WohnDesign nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb von WohnDesign oder bei Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von WohnDesign nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
5. WohnDesign haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft i. S. v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB ist, was jedoch der gesonderten Feststellung bedarf. WohnDesign haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von WohnDesign zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
6. WohnDesign haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von WohnDesign zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter von WohnDesign oder Erfüllungsgehilfen ist ihr zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von WohnDesign zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von WohnDesign auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.
7. WohnDesign haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von WohnDesign zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
08 | Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum von WohnDesign GmbH. Dies gilt nicht, wenn die Ware mit dem betreffenden Gebäude dergestalt verbunden wird, dass sie dessen wesentlicher Bestandteil wird. Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum von WohnDesign auch dann entsprechend zu wahren, wenn die vertragsgegenständliche Ware nicht unmittelbar an den Kunden, sondern an Dritte geliefert wird. Der Kunde hat in diesem Fall den Empfänger der Ware auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Wechsel des Standorts der Ware und Eingriffe Dritter, die das Eigentum von WohnDesign an der Ware gefährden könnten, insbesondere Pfändungen, sind WohnDesign unverzüglich von dem Kunden mit-zuteilen. Im Falle von Pfändungen hat der Kunde das Pfändungsprotokoll in Fotokopie beizufügen.
3. Im Falle der Nichteinhaltung vorstehender Verpflichtungen durch den Kunden hat WohnDesign das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
09 | Zahlungs- und Abnahmeverzug
1. Kommt der Kunde aus Gründen, die er zu vertreten hat, mit der Zahlung des Kaufpreises und/oder der Abnahme der Ware in Verzug, kann ihm WohnDesign eine angemessene Frist zur Bewirkung der Zahlung und/oder Abnahme setzen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ist WohnDesign berechtigt,
a) Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder
b) von dem Vertrag zurückzutreten.
2. Die Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruches/sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Ist im Falle des Zahlungsverzuges eine Teilleistung bewirkt, so kann WohnDesign vom ganzen Vertrag nur zurücktreten bzw. Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn sie an der erbrachten Teilleistung kein Interesse hat. Die weiteren Rechte bei Annahme- und Zahlungsverzug bleiben unberührt.
3. Verlangt WohnDesign gemäß Absatz 1 Schadensersatz statt der Leistung, kann sie die Ware behalten und von dem Kunden 25 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadenspauschale verlangen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Gelingt dem Kunden dieser Nachweis, hat er WohnDesign lediglich den von ihm nachgewiesenen, niedrigeren Schaden zu ersetzen. WohnDesign kann anstatt der Schadenspauschale in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises den ihr tatsächlich nachweislich entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
4. WohnDesign ist berechtigt, während der Dauer des Abnahmeverzugs von dem Kunden wegen der hiermit verbundenen Aufwendungen, insbesondere der anfallenden Lagerkosten, eine Schadensersatzpauschale in Höhe von EUR 15,– pro m2 Ware pro Kalendertag des Verzugs zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. WohnDesign bleibt es vorbehalten, anstatt dieser Schadenspauschale einen etwa entstandenen, höheren, nachgewiesenen Schaden geltend zu machen. Der in dieser Ziffer bestimmte Schadensersatz kann nur für die Zeit ab Eintritt des Abnahmeverzugs bis zu dessen Beendigung oder, falls ein Schadensersatzanspruch und/oder Rücktrittsrecht besteht und falls der entsprechende Zeitraum kürzer ist, bis zum Ablauf der gemäß Absatz 1 gesetzten Nachfrist geltend gemacht werden. WohnDesign kann sich zur Lagerung auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
10 | Haftungsbeschränkung
Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch WohnDesign oder deren Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und betrifft nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Die Begrenzung gilt auch nicht für Sachschäden in der Höhe, wie sie durch eine Versicherung gedeckt sind.
11 | Rücktritt
1. WohnDesign ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihr Vorlieferant oder Hersteller die Produktion der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages bereits in einer für WohnDesign und den Vorlieferanten/Hersteller verbindlichen Weise bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und WohnDesign die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ferner nachweist, sich vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Von den vorbezeichneten Umständen hat WohnDesign den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. WohnDesign ist berechtigt, im Sinne der Ziffer 05 Ersatzlieferung eines anderen Herstellers anzubieten.
2. WohnDesign ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch von WohnDesign zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Kunde wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde und/oder er objektiv nicht kreditwürdig ist, sofern er auf entsprechende Aufforderung von WohnDesign innerhalb einer angemessenen gesetzten Frist keine Sicherheit für die nach dem Vertrag noch offenen gegenwärtigen und/oder künftigen Kaufpreisan-sprüche leistet. Falls die Ware in diesen Fällen bereits geliefert ist, gilt für deren Rücknahme Ziffer 12.
12 | Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat WohnDesign Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Verkäuferprovision, Transport, und Montagekosten etc. Ersatz in tatsächlich entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Abzahlungsgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
a) Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren, bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
Innerhalb des 1. Halbjahres: 40 % des Bestellpreises ohne Abzüge.
Innerhalb des 2. Halbjahres: 50 % des Bestellpreises ohne Abzüge.
Innerhalb des 3. Halbjahres: 60 % des Bestellpreises ohne Abzüge.
Innerhalb des 4. Halbjahres: 70 % des Bestellpreises ohne Abzüge.
b) Für Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
Innerhalb des 1. Halbjahres: 50 % des Bestellpreises ohne Abzüge.
Innerhalb des 2. Halbjahres: 60 % des Bestellpreises ohne Abzüge.
Innerhalb des 3. Halbjahres: 70 % des Bestellpreises ohne Abzüge.
Innerhalb des 4. Halbjahres: 80 % des Bestellpreises ohne Abzüge.
3. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass eine Wertminderung und/oder ein Gebrauchsüberlassungsvorteil nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn WohnDesign von ihrem Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 08, Absatz 1 Gebrauch macht.
13 | Gewährleistung
1. WohnDesign leistet für Mängel zunächst Gewähr durch Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder Neuherstellung/Neulieferung (Herstellung/Lieferung einer mangelfreien Sache).
2. Sofern WohnDesign die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt, wobei der Kunde zwei Nachbesserungsversuche zu dulden hat, oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung der Ziffer 10 statt der Leistung verlangen.
3. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern WohnDesign die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Wählt der Kunde nach Absatz 2 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die nach Gefahrübergang an dem Kaufgegenstand beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung.
7. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
14 | Kündigung des Kaufvertrages
1. Kündigt der Kunde aufgrund eines gesetzlichen Kündigungsrechts, kann WohnDesign unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Vergütungsanspruch geltend zu machen, 25 % des Kaufpreises als pauschalierten Vergütungsanspruch fordern. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Gelingt dem Kunden dieser Nachweis, hat er WohnDesign lediglich den von ihm nachgewiesenen, niedrigeren Schaden zu ersetzen. WohnDesign kann anstatt der Schadenspauschale in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises den ihr tatsächlich nachweislich entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
2. Für eine Kündigung gemäß § 649 BGB bedarf es stets eines wichtigen Grundes.
15 | Abtretungen, Verpfändungen
Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen aus diesem Vertrag durch den Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung von WohnDesign.
16 | Gültigkeit der Bundesverordnung für das Bauwesen (VOB)
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Bestimmungen der VOB für den geschlossenen Vertrag und die daraus folgenden Leistungen keine Anwendung finden.
17 | Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und WohnDesign gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit beide Parteien Vollkaufleute sind, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort Freising und Gerichtsstand München.
3. Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort Freising und Gerichtsstand München.
Stand Juni 2014
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